Eine Rückrechnung ist im Gegensatz zur Trunkenheitsfahrt nicht möglich. Insbesondere kann der Konsum von Kokain in unterschiedlicher Konzentration bei unterschiedlichen Personen zu ganz unterschiedlichen Folgen führen, so dass ein normativer Grenzwert derzeit nicht verlässlich ermittelt werden kann.
Landgericht Berlin, Urteil LG Berlin (524) 11 JU Js 1853 10 Ns (36 11) vom 10.04.2012